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AGAPLESION ELISABETHENSTIFT ELISABETHEN-HOSPIZ
Landgraf-Georg-Straße 100
64287 Darmstadt

(06151) 403 - 76 70

(06151) 403 - 76 79

elisabeth.schummer-schmalz@agaplesion.de

Ihre Ansprechpartnerin
 Elisabeth Schummer-Schmalz

Elisabeth Schummer-Schmalz

Hospiz-Leitung

Anspruch auf Hospiz

Jeder schwerstkranke Mensch hat lt. § 39a SGB V einen Rechtsanspruch auf vollstationäre Hospizleistungen, wenn eine ärztliche Bescheinigung für die Hospizaufnahme vorliegt. Weitere Kriterien für die Aufnahme sind, dass die Patientin bzw. der Patient an einer Erkrankung leidet

  • bei der eine Heilung nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen ist,
  • die eine zunehmende Verschlechterung des Zustandes nach sich zieht (progredient verläuft),
  • bei der eine palliativ-pflegerische Versorgung notwendig oder vom Patienten erwünscht ist,
  • die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt,
  • bei der eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V nicht erforderlich ist,
  • bei der eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht ausreicht oder nicht möglich ist.

Ein Hospiz für die ganze Region

Selbstverständlich können auch Menschen, die nicht aus Darmstadt oder unmittelbarer Umgebung kommen, im ELISABETHEN-HOSPIZ aufgenommen werden.

Kosten

Den Patientinnen und Patienten entstehen für die Betreuung im Hospiz keine Kosten. Bei privatversicherten Patienten sollte die Kostenübernahme zuvor mit den jeweiligen Versicherungen abgeklärt werden.
Losgelöst vom Hospizaufenthalt können ggf. geringe gesetzliche Zuzahlungen anfallen (z.B. für Medikamente, Rezeptgebühren, Hilfsmittel).

Formulare

Um einen reibungslosen Ablauf der Aufnahme zu gewährleisten, benötigt das Team des ELISABETHEN-HOSPIZ von seinen Gästen folgende Dokumente:

Vor der Aufnahme:

    In unserem Hospiz gilt das Hausarztprinzip, das heißt es gibt keine hospizinternen Ärzte. Die medizinische Betreuung übernimmt der zuständige Hausarzt oder im Bedarfsfall eines der SAPV-Teams (Spezialisierte Ambulante Palliativ-Versorgung) in Darmstadt. Damit diese tätig werden können, benötigen sie eine Verordnung (Formblatt 63), welches der behandelnde Arzt ausstellt und das bei Aufnahme im Hospiz im Original vorliegen muss.

     

    Bei der Aufnahme:

    • ggf. Original der SAPV-Verordnung (Spezialisierte Ambulante Palliativ-Versorgung)
    • Arztbrief
    • Medikamentenplan
    • Personalausweis
    • Krankenkassenkarte/Befreiungskarte
    • Vorsorgevollmacht/Betreuungsurkunde (falls vorhanden)
    • Patientenverfügung (falls vorhanden)

    Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen oder bei der Erstellung der Dokumente benötigen, helfen wir Ihnen sehr gerne dabei!